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   BVerwG, 09.08.2002 - 2 C 5.01   

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https://dejure.org/2002,14907
BVerwG, 09.08.2002 - 2 C 5.01 (https://dejure.org/2002,14907)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.2002 - 2 C 5.01 (https://dejure.org/2002,14907)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 2002 - 2 C 5.01 (https://dejure.org/2002,14907)
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  • BVerwG, 20.11.2000 - 5 B 65.00

    Prozessrecht - Gegenvorstellung; Frist; Frist für Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2002 - 2 C 5.01
    Denn selbst wenn Gegenvorstellungen unter den bezeichneten Voraussetzungen gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erhoben werden könnten, wären sie jedenfalls nur innerhalb der für eine Verfassungsbeschwerde vorgesehenen (§ 93 Abs. 1 BVerfGG) Monatsfrist seit Zustellung des Urteils zulässig (vgl.Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 5 B 65.00 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 58 S. 16 m.w.N.).

    Das gilt - ebenso wie bei der Verfassungsbeschwerde - auch dann, wenn über diese Frist nicht belehrt worden ist (vgl. Beschluss vom 20. November 2000, a.a.O. S. 16 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2002 - 2 C 5.01
    Die vom Bundesverwaltungsgericht bislang noch nicht entschiedene Frage, ob bei offenkundiger Verletzung der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG ausnahmsweise etwas anderes gilt (vgl. BVerfGE 73, 322 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83]), bedarf auch hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 08.03.1995 - 11 C 25.93

    Urteil - Gegenvorstellung - Unstatthaftigkeit - Offenkundige Gesetzesverletzung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2002 - 2 C 5.01
    Gegenvorstellungen gegen Urteile sind unstatthaft (vgl. § 173 VwGO, § 318 ZPO; vgl.Beschluss vom 8. März 1995 - BVerwG 11 C 25.93 - Buchholz 303 § 318 ZPO Nr. 3; BSG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 RA 12/91 - MDR 1992, 386).
  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91

    Entscheidung über eine Gegenvorstellung gegen ein End- oder Zwischenurteil

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2002 - 2 C 5.01
    Gegenvorstellungen gegen Urteile sind unstatthaft (vgl. § 173 VwGO, § 318 ZPO; vgl.Beschluss vom 8. März 1995 - BVerwG 11 C 25.93 - Buchholz 303 § 318 ZPO Nr. 3; BSG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 RA 12/91 - MDR 1992, 386).
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